Nachhaltige Geldanlagen sollen europaweit gefördert werden, doch es mangelt noch an allgemein anerkannten Bewertungskriterien und an der nötigen Transparenz. In der Folge kommt es immer wieder zu „Greenwashing“, also zur Vermarktung von Finanzprodukten als nachhaltig, die diese Auszeichnung eindeutig nicht verdienen. Viele Investoren, vor allem private Kleinanleger, reagieren auf diese Gemengelage mit Zurückhaltung.
Das möchte die Europäische Union nun ändern: Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich auf einen „Green Bond Standard“ verständigt. Die (freiwillig) teilnehmenden Anleiheemittenten müssen mindestens 85 Prozent ihrer Investitionen gemäß der EU-Taxonomie verwenden. In der Taxonomie-Verordnung ist festgelegt, welchen Kriterien Unternehmen und Assets genügen müssen, um als nachhaltig gelten zu können. Sie wird laufend ausgebaut und aktualisiert. Sofern Ministerrat und Parlament den „Goldstandard für grüne Anleihen“ noch in diesem Jahr ratifizieren, kann er im kommenden in Kraft treten.